Zusatz-Versicherungen übernehmen Kostenanteile für die Osteopathie
Kostenübernahme für Osteopathie
In der Schweiz ist der Beruf des Osteopathen bzw. der Osteopathin sowie die Therapie als unabhängiger Heilberuf und die Osteopathie als alternative Medizin anerkannt.
Die Behandlungskosten werden von den Krankenversicherungen über die freiwillige Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin zurückvergütet. In der Regel werden 70 bis 90 Prozent der Kosten vergütet.
In der Regel braucht es keine ärtzliche Überweisung für die Osteopathie
Sie brauchen in der Regel keine ärztliche Überweisung, jedoch empfehlen wir Ihnen, sich vorgängig bei Ihrer Krankenversicherung bezüglich dem Anteil der Kostenübernahme zu informieren.

Eingeschränkte Leistungen: Helsana und Visana Gruppe
Seit 2017 arbeitet ein Teil unserer Therapeuten nicht mehr mit der Helsana und Visana Gruppe zusammen. Um Missverständnisse zu meiden bitte wir Patienten mit eine Zusatzversicherung bei der Helsana/ Visana-Gruppe direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
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